Rudolf Esders (*1939), Rechtsanwalt. Führte als Vorsitzender Richter von 1990 bis zur Urteilsverkündung am 22. März 1991 den Prozess gegen Rösner, Degowski und Löblich am Landgericht Essen. Erntete viel Lob für seine besonnene Prozessführung. Bezeichnet die Gladbecker Täter als herausragend, „was die Dummheit und Brutalität angeht. Aber die lag wiederum daran, dass die beiden sich durch Pillen Mut verschafften. ,Vesparax‘, an sich ein Schlafmittel, das in Verbindung mit Alkohol und bei Gewöhnung aber paradox wirken kann – das führt dann zum ständigen Wachsein und zum Verlust jedweder selbstschützender Furcht.“
Sascha Prosotowitz, Rechtsanwalt, Anwalt von Dieter Degowski. Vertrat auch eine Nebenklägerin im NSU-Prozess. Übernahm als Mitglied der Kanzlei Bossi 1989 das Mandat Degowski. Nannte den Polizeieinsatz auf der Autobahn, der zum Tod der Geisel Silke Bischoff führte, einen „mörderischen Zugriff“. Prosotowitz stellte in seiner Verteidigungsstrategie Rösner als Agierenden in den Mittelpunkt. Kritisierte noch Jahrzehnte später das Verhalten der Presse: „Einige waren ganz nah an der Beihilfe dran. Degowski hat sich größer und stärker gemacht. Das hat die Presse nach außen transportiert mit der weiteren Folge, dass Rösner das in seiner Richtung ausgenutzt hat.“
Rainer Dietz (*1963, Würselen), Rechtsanwalt, Rechtsbeistand von Hans-Jürgen Rösner. Dietz setzt sich seit Jahren für Hafterleichterungen für seinen Mandanten ein. Der Jurist kritisiert vor allem, dass ein Gutachten Rösner ein hohes Rückfallrisiko attestiert und ihm die Resozialisierung verwehrt werde. Für Dietz ist Rösner „ein harmloser Mann. Er hat viele Jahre Einzelhaft verbüßen müssen und verbringt außerhalb der Arbeitstage 23 Stunden auf der Zelle.“ Zuletzt in die Schlagzeilen geriet Dietz, als er juristisch gegen die Produktion und Ausstrahlung des Zweiteilers „Gladbeck“ vorging, weil der Film die Persönlichkeitsrechte Rösner verletze.