Marion Löblich

Täter

Marion Löblich wird am wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpressung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen; ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihr eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.

Offen bleibt in dem Prozess, ob Marion Löblich in den Banküberfall eingeweiht war. In einem Interview mit der Bild-Zeitung 20 Jahre später räumt sie das ein: „Es war geplant, dass wir uns danach zu Haus verstecken. Als ich dann von der Geiselnahme hörte, bin ich zur Bank und habe alles beobachtet.“

Im Gefängnis sagt sich Marion Löblich von ihrem Geliebten Rösner los. Nach sechs Jahren Haft wird sie 1995 wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Nach mehreren Gelegenheitsjobs wird sie arbeitslos. 2004 heiratet sie dann zum vierten Mal. Diesmal einen Klempner. Ihr Sohn Pierre stirbt 2003 im Alter von 21 Jahren nach einem Asthma-Anfall.

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