Marion Löblich

Marion Löblich wird am wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpressung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen; ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihr eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.

Offen bleibt in dem Prozess, ob Marion Löblich in den Banküberfall eingeweiht war. In einem Interview mit der Bild-Zeitung 20 Jahre später räumt sie das ein: „Es war geplant, dass wir uns danach zu Haus verstecken. Als ich dann von der Geiselnahme hörte, bin ich zur Bank und habe alles beobachtet.“

Im Gefängnis sagt sich Marion Löblich von ihrem Geliebten Rösner los. Nach sechs Jahren Haft wird sie 1995 wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Nach mehreren Gelegenheitsjobs wird sie arbeitslos. 2004 heiratet sie dann zum vierten Mal. Diesmal einen Klempner. Ihr Sohn Pierre stirbt 2003 im Alter von 21 Jahren nach einem Asthma-Anfall.

Das gesamte Täterportrait von Marion Löblich lesen Sie hier.

Hans-Jürgen Rösner

 

Hans-Jürgen Rösner wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpressung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme, wegen schweren Raubes in vier Fällen, wegen versuchten schweren Raubes in zwei Fällen und wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Seine Sicherheitsverwahrung wird angeordnet. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihm eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.“

Zusätzlich wird Rösner am 18. August 2009 wegen eines „minder schweren Fall des Rauschgiftbesitzes“ vom Amtsgericht Bochum zu sechs Monaten Haft verurteilt. In seiner Gefängniszelle war er am 25. März des gleichen Jahres mit sieben Gramm Heroin erwischt worden. Im Prozess gibt Rösner zu, das Rauschgift, eingeschweißt in einem Tütchen, von einem „Kollegen“ aus dem Knast bekommen zu haben. Er sollte es auf mehrere Glasröhrchen verteilen, weil man die besser verstecken könne. Eines davon sollte er behalten dürfen.

Erst im Oktober 2015 wird der Strafvollzug für Hans-Jürgen Rösner etwas gelockert. Zum ersten Mal bekommt er in Begleitung von drei Wachbeamten für ein paar Stunden Ausgang aus der Justizvollzugsanstalt Aachen, in die er 2013 verlegt worden ist. Die Urinprobe für einen Drogentest danach verweigert er mit dem Hinweis auf die „Verletzung seiner höchstpersönlichen Intimsphäre“. Zudem bricht er die laufende Gesprächsreihe mit Anstaltspsychologen ab. Sein Antrag auf eine weitere Ausführung im folgenden Jahr wird deshalb abgelehnt.

Erst im Oktober 2017 darf Rösner erneut für vier Stunden das Gefängnis verlassen. Seinen Ausgang nutzt er, um in einem Supermarkt ein paar CDs zu kaufen und etwas an einer Pommesbude zu essen. Seit dem November 2017 hat er nach langem Widerstand eine Therapie begonnen.

Rösner ist in der Haft an Hepatitis C und Diabetes erkrankt. Der Aufhebung seiner Sicherheitsverwahrung sowie seiner Freilassung müssen zwei Gutachter beistimmen.

Ein ausführliches Porträt zu Hans-Jürgen Rösner finden Sie hier.

Dieter Degowski

Dieter Degowski wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, Geiselnahme, schwerer räuberischer Erpressung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme und schwerer räuberischer Erpressung, wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpessung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden.“

Im Gefängnis heiratet Degowski dann doch noch. Im Gerichtssaal verliebt sich eine 34jährige Friseuse mit Vornamen Uschi in ihn und beginnt ihm (wie viele andere Frauen auch) Briefe in die Untersuchungshaft zu schreiben. Regelmäßige Besuche im Gefängnis folgen. Vier Monate nach Prozessbeginn macht Degowski ihr einen Heiratsantrag. Die schon dreimal geschiedene Frau willigt ein. Sie hat selbst ein zerrüttetes Leben mit Alkoholikern und gewalttätigen Männern hinter sich. Über ihre Beweggründe „wundert sie sich selbst“. Sie habe wahrscheinlich selbst „einen Schaden“, sagt sie 1991 in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Schon kurze Zeit später wird die Ehe wieder geschieden.

Im Gegensatz zu Rösner wehrt sich Degowski nicht gegen eine therapeutische Behandlung im Gefängnis. „Doch er hat die Therapien nur angekratzt“, urteilt 2012 Michael Skirl, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl, im Nachrichtenmagazin „Focus“. „Er war der Fußabtreter und Schluffen seines Komplizen Hans-Jürgen Rösner. Und er ist dissozial, wehleidig und menschlich gesehen eine Null.“ Außerdem sei er zu keinem anderen Job geeignet, als den Gefängnishof zu reinigen. Eine Lehre zum Koch habe er „nur gerade so eben“ durchgehalten. „Die haben ihn nur bestehen lassen, damit er auch mal ein Erfolgserlebnis hat.“ Ansonsten würde er nur noch vor sich hin vegetieren.“

Nach 30 Jahren Gefängnis sehen die Gutachter in Degowski keine Gefahr mehr für die Gesellschaft. Er erhält eine neue Identität, um ihm die Resozialisierung zu ermöglichen. Mitte Februar 2018 wird er aus der Haft entlassen. Ein Foto in der Bild-Zeitung, aufgenommen während eines früheren Ausgangs, zeigt einen gealterten Mann mit Glatze, Brille und Bauch, der auf einer Parkbank sitzt und leer vor sich hin starrt…

Das detaillierte Täterprofil von Dieter Degwoski finden Sie hier.